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11.08.2010

Irreführendes Reiseangebot zu “Geist-Chirurgie”

Eine zunehmende Anzahl von Menschen ist für esoterische Angebote empfänglich. Die nicht selten recht dubiosen Anbieter haben sich wie jedes andere Unternehmen auch an die “irdischen” Regeln des Wirtschafts- und Wettbewerbsrechts zu halten. So erklärte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein die Werbung eines Vereins für “Therapeutische Reisen” zu den Philippinen als irreführende Werbung gegen § 3 Nr. 1 Heilmittelwerbegesetz, weil dort suggeriert wurde, dass “Geist-Chirurgie” einen therapeutischen Erfolg bewirke. Einer derartigen Werbeaussage fehlt jegliche wissenschaftliche Grundlage.

Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 10.06.2010
AKtenzeichen: 6 U 42/09
Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen OLG

Quelle:

mahnerfolg.de


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