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11.08.2010
Irreführendes Reiseangebot zu “Geist-Chirurgie”Eine zunehmende Anzahl von Menschen ist für esoterische Angebote empfänglich. Die nicht selten recht dubiosen Anbieter haben sich wie jedes andere Unternehmen auch an die “irdischen” Regeln des Wirtschafts- und Wettbewerbsrechts zu halten. So erklärte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein die Werbung eines Vereins für “Therapeutische Reisen” zu den Philippinen als irreführende Werbung gegen § 3 Nr. 1 Heilmittelwerbegesetz, weil dort suggeriert wurde, dass “Geist-Chirurgie” einen therapeutischen Erfolg bewirke. Einer derartigen Werbeaussage fehlt jegliche wissenschaftliche Grundlage. Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 10.06.2010 Quelle: mahnerfolg.de |
Ab dem 14. September wird es bei Google wieder erlaubt sein mit fremden Markennamen zu werben.
BGH: Schadensersatz im Bauprozess umfasst erst nach Behebung des Mangels die Mehrwersteuer.