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09.08.2010

Google Markenwerbung wieder erlaubt

Ab dem 14. September wird es bei Google wieder erlaubt sein, mit fremden Markennamen zu werben. Grund hierfür ist eine neue Markenrechtrichtlinie für die Buchung von Keywords bei Googles AdWords-Werbung. Wer also künftig bei Google nach einen bestimmten Autohersteller sucht, der findet dann auch Werbung und Anzeigen von Wiederverkäufern, Informationswebseiten und Gebrauchtwagenhändlern. Der Europäische Gerichtshof hatte in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass Google selbst dadurch keine Markenverletzung begeht.

Google schaffe als Anbieter des Refernzierungsdienstes lediglich die technischen Voraussetzungen dafür, dass ein Kunde Keywords buchen kann, die mit Markennamen identisch sind. Die Markenrechtsverletzung liege somit immer noch bei Werbenden. Googles Werbekunden müssen deshalb trotz aller scheinbarer Freiheiten darauf achten, dass keine Markenrechte verletzt werden, zum Beispiel, wenn der Nutzer über die Herkunft der Marke in die Irre geführt wird.

 

Quelle:

markenmagazin.de


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