|
30.07.2010
BGH: Schadensersatz im BauprozessDer BGH hat mit Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 176/09 - seine Rechtsprechung zur Schadensberechnung im Werkvertragsrecht, und damit auch im Baurecht geändert. War zuvor bei einer Schadensersatzklage angenommen worden, dass man mit dieser auch die Mehrwertsteuer geltend machen kann, soll diese nunmehr nicht vorab zu erstatten sein. Erst nach Beseitigung des Mangels sei auch die Mehrwertsteuer zu ersetzen. Allerdings könne der Geschädigte bezüglich der Mehrwertsteuer eine Vorschußklage erheben und den Betrag auf diesen Weg erhalten. Das hat den Nachteil, dass der Schädiger dann eine Abrechnung verlangen kann und somit nicht verbrauchte Mehrwertsteuerbeträge an diesen zu erstatten sind. Aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes:
Quelle: rechtsanwalt-news.de |
Ab dem 14. September wird es bei Google wieder erlaubt sein mit fremden Markennamen zu werben.